Ein Industrie-Unternehmen klagt gegen die Enteignung seines Kraftwerks im Rahmen der “Energiewende”

Ein Industriebetrieb in Norddeutschland klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen gesetzliche Bestimmungen der sog. Energiewende.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/verfassungsbeschwerde-unternehmen-klagt-gegen-energiewende/v_detail_tab_comments/9289528.html

Dem Artikel ist zu entnehmen, daß die Gesetzgebung der letzten Bundesregierungen (Schröder-Fischer,  Merkel-Gabriel und Konsorten), hier das „Energiewirtschafts-Gesetz“ (EnWG),  Bestimmungen enthält, die dem „Netzbetreiber“ es erlauben, Eigenkraftwerke von Industrieunternehmen je nach Bedürfnissen des schwankenden Wind- oder Solarstroms vom Netz zu nehmen bzw. ihre Produktion zur Netzstabilisierung zu beschlagnahmen.  Die Industriebetriebe müssen daher schwerwiegende Folgen für die Produktion befürchten.

In der Grundlage stammt das Gesetz aus der Nazizeit, dem Jahr 1935.

Erneut zeigt sich, daß der finanzkapitalistisch-staatsbürokratische Komplex, der eigentliche Akteur des sog. Ökostroms und der sog. Energiewende, weitere De-Industrialisierungs-Schübe und Angriffe auf elementare Eigentumsrechte in der Schublade hat. Dran glauben müssen hier wie auf anderen Gebieten offensichtlich nicht nur der kleinere Eigentümer, Sparer, Anleger etc., sondern auch große industrielle Kapitale.

In diesem Zusammenhang ist auch interessant ein Artikel der FAZ-Net v. 6.1.2014 über weitere Pläne eines „Netzbetreibers“, d.h. einer der staatsnahen Firmen des Ökostrom-Managements, zum Ausbau internationaler Netzverbindungen mit Polen, Schweden, Norwegen zwecks sog. Vermarktung des Ökostroms. Der Artikel hat die bezeichnende Überschrift „Deutsches Stromnetz soll sicherer werden.“

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/energiewende-deutsches-stromnetz-soll-sicherer-werden-12738618.html

Man lese vor allem die dazu geschriebenen  Lesermeinungen, welche die hier erneut deutlich werdende Variante kapitalistischer Ökonomie teilweise recht drastisch charakterisieren. Auf die Gefahr hin, meinen Lesern durch ständige Wiederholungen auf den Nerv zu gehen, möchte ich dazu den erneuten Hinweis nicht versäumen, daß es sich um eine Variante handelt, die in Lehrbüchern der sog. Martkwirtschaft und den bürgerlichen Gesetzen des Eigentums zwar so nicht vorgesehen ist, aber für den finanzkapitalistisch-staatsbürokratischen Komplex, von dem wir regiert werden, durchaus Sinn macht. Zur näheren Begründung dieser Einschätzung siehe frühere Beiträge auf diesem Blog, v.a.

„Der Ruin Deutschlands – System und Ziel“ ( https://www.waltergrobe.de/2011/07/10/der-ruin-deutschlands-%E2%80%93-system-und-ziel/) ,

, „Ansichten von Günter Reimann zu Finanzkapital und Staat“ (https://www.waltergrobe.de/2011/03/22/ansichten-von-gunter-reimann-zu-finanzkapital-und-staat/) ,

„Die Große Koalition und die ‚Sozialdemokratisierung‘ der CDU“ (https://www.waltergrobe.de/2013/12/22/die-grose-koalition-und-die-sozialdemokratisierung-der-cdu/).

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