Bundesgerichtshof erleichtert willkürliche Tötungen

In einem Prozeß zur sog. Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß ein Rechtsanwalt straffrei bleibt, der die Tötung einer im Wachkoma liegenden Patientin durch ihre Tochter empfohlen hatte,  indem diese die ernährende Magensonde kappte – obwohl keinerlei substantieller Beweis vorgelegt werden konnte, daß die Patientin selbst die Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung abgelehnt habe.

Das Gericht hat die Behauptung der Tochter, sie habe von ihrer Mutter vor einigen Jahren beiläufig vernommen, sie wolle nicht an Schläuchen leben, zur ausreichenden Willensbekundung der Patientin erklärt und offensichtlich für eine Grundsatzentscheidung genutzt, die einen katastrophalen inhumanen gesellschaftlichen Weg zur Wegräumung Alter, Kranker und sonstwie Unerwünschter freimacht.

Wenn der BGH hier, wie es heißt unter Beifall aller politischen Parteien, dekretieren kann, daß die unbewiesene und unbeweisbare Behauptung eines Angehörigen, ein Patient habe seinen Tod gewünscht, ausreicht, um ihm die medizinische Versorgung zu entziehen und ihn ins Grab zu schicken, dann ist das ein massiver Schritt, der schärfstens bekämpft werden muß.

Es ist seit langem kein Geheimnis, daß nicht wenige Verteidiger des kapitalistischen Systems, bestimmte Politiker, sog. Ökonomen, auch gewisse Philosophen und Theologen (man schaue mal bspw. in der Evangelischen Kirche Deutschlands etwas näher hin, bspw. bei einer Frau Käßmann) daran arbeiten, gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen für einen schleichenden Übergang zu einem Regime der Entlastung des Kapitalismus von den „toten Kosten“ alter Menschen, intensiv pflegebedürftiger Menschen, Außenseiter, für psychisch unheilbar krank Erklärter etc.  Das Kapital wünscht finanzielle Entlastung von solchen gesellschaftlichen Verpflichtungen. Bisher gab es in Deutschland noch ausreichend Widerstand, auch aus bürgerlichen Kreisen, auch von Parlamentariern etc., um solche Euthanasiegesetze, wie sie schon länger in den Niederlanden, Belgien, der Schweiz etc. in Kraft sind, zu blockieren. Dem will der BGH das Wasser abgraben. Er dient nicht dem Recht, sondern der schrankenlosen Gier der barbarischsten Kapitalfraktionen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8182786/Urteil-zur-Sterbehilfe-loest-Bedenken-aus.html

http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung406.html

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